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 AGB - Allgemeine geschäftsbedingungen

AGB für MOON Loft, Josefine-Clouth-Str. 46, 50733 Köln

Allgemein

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.

  2. Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.

  3. Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

  4. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.

Miete

  1. Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

  2. Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).

  3. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag von 140,- € (zzgl. MwSt.) je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

  4. Die Buchung kann bis zu 30 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Andernfalls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet.

  5. Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

  6. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

  7. Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache erlaubt.

  8. In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Auch am Fenster ist das Rauchen verboten. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot feststellen, erheben wir eine Gebühr von 250,- € (zzgl. MwSt.). Im Falle eines nachgewiesenen geringeren Schadens ist der entsprechend geringere Betrag zu entrichten.

  9. Die Nutzung von Geschirr in der Küche und Küchengeräten wie Wasserkocher und Kaffeevollautomat sowie das Verzehren von Getränken aus dem Kühlschrank ist ausschließlich für Gäste gestattet, die im Voraus Getränkeflats gebucht haben. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke erfordert die vorherige Zustimmung des Vermieters und ist mit einer entsprechenden Tellergebühr verbunden.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietpreise sind vor Mietbeginn durch Überweisung auszugleichen.

  2. Nebenkosten wie die Reinigungsgebühr und Zusatzleistungen wie Servicepersonal oder Getränkeflats werden zum Ende der Anmietung per Rechnungsstellung abgerechnet.

  3. Bei mehr als 50 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt besonders für Workshops.

  4. Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.

Nutzung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

  2. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen, Geruchsbelästigung oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer, Farbbomben, Nebelmaschine, Räucherstäbchen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

  3. Tiere sind nicht erlaubt.

  4. Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.

  5. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

  6. Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.

  7. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.

  8. Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modelgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

  9. Das Umsetzen pornografischer Arbeiten ist strengstens untersagt.

Zustand der Räume

  1. Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

  2. Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden (alle Möbel auch wieder an ihre ursprüngliche Position). Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

  3. Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung des Studios werden wir zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis eine Aufwandspauschale von 400,- € (zzgl. MwSt.) verrechnen. Falls Möbel und Gegenstände nicht an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt wurden, fällt eine Aufwandspauschale von 100,- € (zzgl. MwSt.) an. Im Falle eines nachgewiesenen geringeren Schadens ist der entsprechend geringere Betrag zu entrichten.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

  2. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

  3. Das Loft ist aus sicherheitstechnischen Gründen mit Ring-Kameras videoüberwacht. Die Aufnahmen werden streng vertraulich behandelt und nach einer festgelegten Frist automatisch gelöscht.

Haftung

  1. Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

  2. Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  3. Der Mieter ist für sämtliche Schäden an der gemieteten Räumlichkeit oder dem Eigentum des Veranstalters verantwortlich, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der festgelegten Regeln und Richtlinien entstehen.

  4. Der Mieter wird darauf hingewiesen, eine Haftpflichtversicherung oder spezielle Mieterhaftpflichtversicherung abzuschließen, um im Falle von Schäden finanziell abgesichert zu sein. Bei Fehlen einer solchen Versicherung ist der Mieter verpflichtet, sämtliche entstehenden Kosten für Reparatur oder Ersatz selbst zu tragen.

  5. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

  6. Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Recht

  1. Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Sollte eine solche Ersetzung nicht möglich sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

Hausregeln für MOON Loft, Josefine-Clouth-Str. 46, 50733 Köln

Unser Team gibt immer sein Bestes, mit vollem Engagement und Herzblut, um eure Veranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Damit alles reibungslos verläuft, gibt es einige grundlegende Rahmenbedingungen, die wir euch in diesen Hausregeln zusammengefasst haben.

Bei Fragen steht euch unser Team jederzeit zur Verfügung – wir helfen gerne weiter und klären Unklarheiten zu eurer Zufriedenheit.

Zusätzlich zu den im Mietvertrag vereinbarten AGB gelten folgende Regeln:

  1. Gästeliste und Zugang

    • Die genaue Anzahl der Gäste muss vorab mitgeteilt werden.

    • Es sind ausschließlich geladene Gäste (nach Gästeliste) erlaubt. Open Events sind nicht gestattet.

  2. Haustiere

    • Haustiere sind im Loft nicht erlaubt.

  3. Rauchen

    • Rauchen ist im gesamten Loft strengstens untersagt, inklusive E-Zigaretten (z. B. IQOS).

    • Geraucht werden darf ausschließlich auf der kleinen Terrasse, wo ein Aschenbecher bereitgestellt wird.

  4. Ein- und Ausgang

    • Während des Events erfolgt der Zutritt ausschließlich über die Terrassentür, die direkt ins Loft führt.

  5. Nutzung der Räumlichkeiten

    • Loungebereich: Essen und das Verwenden von Stiften oder Kugelschreibern auf den hellen Sofas sind nicht gestattet.

    • Natursteintisch:

      • Bitte sorgt dafür, dass - wenn ihr echte Kerzen benutzt - eure Kerzen auf dem Tisch so platziert sind, dass kein Wachs direkt auf den Natursteintisch tropfen kann.

      • Verwendet dafür eine Tischdecke, einen Tischläufer, einen Tropfschutz oder eine ähnliche Schutzmaßnahme.

    • Fensterbänke: Keine Speisen oder Getränke auf den Fensterbänken abstellen, da diese abfärben können.

    • Wände / Böden: Kleber an Wand und Boden ist nur nach Rücksprache erlaubt und wenn dieser vollständig und rückstandslos entfernt werden kann, z. B. durch spezielle Vinylfolie.

  6. Dekoration

    • Ihr könnt die Möbel im Loft ganz nach euren Wünschen umstellen. Wichtig ist nur, dass am Ende alles wieder an seinen ursprünglichen Platz zurückkehrt.

    • Auch bei der Dekoration und dem Schmücken des Lofts habt ihr freie Hand. Bitte achtet jedoch darauf, dass dabei nichts vom Inventar beschädigt wird, beispielsweise durch Klebefolien oder aufgehängte Gegenstände.

    • Dekorationen wie Konfetti oder Glitzer, die schwer zu entfernen sind, sollten vermieden werden. Konfetti ist nur nach Rücksprache und in Streamer-Kanonen erlaubt, also den Konfettikanonen, die lange Papierstreifen anstelle von kleinen Schnipseln auswerfen.

    • Heliumballons müssen gut angebunden werden, damit diese nicht an die Decke fliegen.

  7. Externe Getränke und Catering-Dienstleister

    • Das Mitbringen von externen Getränken ist nicht erlaubt, wenn es sich um Getränke handelt, die wir ebenfalls im Loft anbieten.

    • Für Geschirr stellen wir eine Tellergebühr von 3,90 € netto pro Gast in Rechnung.

    • Der Caterer ist verpflichtet, sämtlichen Müll (Essensreste, Verpackungen etc.) vollständig mitzunehmen.

    • Rote Früchte und Beeren sind nicht erlaubt.

  8. Möbel und Ausstattung

    • Möbel dürfen nur angehoben und nicht über den Boden geschoben werden, um den empfindlichen Parkettboden zu schonen.

  9. Schäden und Endreinigung

    • Unser Team übernimmt die Endreinigung des Lofts.

    • Bei groben Verschmutzungen, Beschädigungen oder Mängeln behalten wir uns jedoch vor, zusätzliche Reinigungskosten oder Reparaturen in Rechnung zu stellen.

  10. Musik und Lautstärke

    • Die Musiklautstärke ist auf Lounge-Musik zu begrenzen, da sich das Loft in einem Wohngebiet befindet und die Nachbarn nicht gestört werden sollen. Bitte haltet die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ein (nach 22:00 Uhr).

  11. Abfallentsorgung

    • Bitte achtet darauf, Abfälle entsprechend in die bereitgestellten Behälter zu trennen.

  12. Notfallkontakt

    • Unser Team ist während des Events über eine Notfallnummer erreichbar, falls dringend Unterstützung benötigt wird.

  13. Parken

    • Das Parken auf dem Gehweg vor dem Loft ist nicht gestattet. Das nächstgelegene Parkhaus „Clouth 104“ ist nur 5 Gehminuten entfernt.

  14. Mietpaket

    • Der Auf- und Abbau zählt in die Mietdauer mit hinein. Bitte plant am Ende eures Events ausreichend Zeit für den Abbau ein, da Überstunden ansonsten gesondert berechnet werden.

  15. Kinder

    • Kinder unter 6 Jahren sind im Loft nur nach Rücksprache und unter ständiger Beaufsichtigung der Eltern erlaubt.

  16. WLAN

    • WLAN ist im gesamten Loft verfügbar. Das Passwort wird vor Mietbeginn mitgeteilt.

Bei Missachtung dieser Regeln behalten wir uns vor, etwaige Schäden, zusätzliche Reinigungsarbeiten oder andere daraus entstehende Kosten in Rechnung zu stellen – oder das Event im Ernstfall komplett zu beenden.

Wir freuen uns auf großartige Veranstaltungen mit euch!

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